Fluctus IT GmbH
Mit ELO ist die gesetzliche E-Mailarchivierung sehr einfach. Ob Microsoft Exchange oder Lotus Notes - ELO archviert
http://www.fluctus-it.com/Produkte/ELO/E-Mailarchivierung.html

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Testimonial

„ELO gefällt mir einfach.
Ich spare tatsächlich 50% meiner Zeit bei der Sichtung und Bewertung der eingehenden Unterlagen per E-Mail. Nun kann ich mich intensiver auf meinen eigentlichen Job konzentrieren.“

Reinhard Schuh
Geschäftsführer
Personalbeschaffung Schuh

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Es geht ganz schnell

Die Inbetriebnahme einer serverbasierten E-Mail- archivierung dauert häufig nur einen Tag.

Wissen leicht gehört

"Wozu E-Mail und Dokumentenmanagement?"

In unserem Vortrag
erläutern wir genau
die technischen
Vorteile aber auch
gesetzlichen
Hintergründe rund
um E-Mails und das
digitale Archiv.

Fragen Sie uns nach dem nächsten Vortragstermin.

ELO getestet

ELO wird regelmäßig von nam- haften Instituten und Magazinen getestet. Dank seiner vielen Innovationen und hohen Usebility ist ELO immer vorne dabei.

Fragen Sie uns nach aktuellen Testberichten.

 

E-Mailarchivierung - nicht nur ein "Muss"

Von vielen Unternehmen gerne ignoriert, ist die E-Mailarchivierung gesetzlich vorgeschrieben. ELO liefert alle Instrumente, um diese Pflicht zu erfüllen. Aber das Archivieren und Verwalten der E-Mails über eine zentrale E-Mailarchivierung hat auch viele praktische Nutzen im Arbeitsalltag.

Ihre Vorteile

Mails können sofort gefunden werden, auch über lange Zeit
Mails können von allen (berechtigten) Personen eingesehen werden
Mails werden nur einmal gespeichert, nicht mehrfach.
Große Anhänge "müllen" die Postfächer nicht mehr zu
Durch die Integration z.B. in MS Outlook ist das Verwalten
der Mails ein Kinderspiel und stört den Arbeitsablauf nicht
Der Benutzer wird von der Entscheidung befreit ob eine Mail wichtig ist oder nicht
Regeln steuern die Mails im Unternehmen

Der Gesetzgeber ist mit im Boot

Für Kaufleute, zu denen auch die Personen- und Kapitalgesellschaften gehören, werden besondere Pflichten an die Aufbewahrung von geschäftlicher Korrespondenz geknüpft. Nachfolgend ein kleiner Auszug aus den relevanten gesetzlichen Unterlagen.

E-Mails werden als Handelsbriefe iSd HGB und der Abgabenordnung gesehen (vgl. auch §§ 37a HGB, 35a GmbHG, 80 AktG), so dass auch für diese die handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten gelten (10 Jahre).

So verpflichten §§ 238 Abs. 2, 257 Abs. 1 Ziffern 2. und 3., Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) den Kaufmann, abgegebene Handelsbriefe  wiedergebbar zurückzubehalten und empfangene und abgesandte Handelsbriefe mindestens für die Dauer von 6 Jahren so aufzubewahren, dass diese jederzeit verfügbar und innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Vortrag "Wozu E-Mail- und Dokumentenmanagement?"

So funktioniert die E-Mailarchivierung