Als IT-Unternehmen ist es unser besonderes Anliegen, bei unseren Angeboten die Umsetzung des gesetzlichen Datenschutzes sicher zu stellen. |
Unsere Verpflichtung
(1) Fluctus IT verarbeitet personenbezogene Daten
ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach
Weisungen des Auftraggebers. Wir verwenden die zur
Datenverarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke.
Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht
erstellt.
(2) Fluctus IT sichert im Bereich der
auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten die
vertragsmäßige Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu. Wir
sichern zu, dass die verarbeiteten Daten von sonstigen
Datenbeständen scharf getrennt werden.
(3) Fluctus IT erklärt sich damit einverstanden,
dass der Auftraggeber jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der
Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen
Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren,
insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die
Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
Datenverarbeitungsprogramme.
(4) Nicht mehr benötigte Unterlagen mit
personenbezogenen Daten und Dateien werden nach vorheriger
Zustimmung durch den Auftraggeber datenschutzgerecht
vernichtet.
(5) Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten
händigen wir sämtliche in unseren Besitz gelangten Unterlagen und
erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im
Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber
aus. Die Datenträger des Auftragnehmers werden danach physisch
gelöscht. Test- und Ausschussmaterial wird unverzüglich vernichtet
oder dem Auftraggeber ausgehändigt.
(6) Bei Fluctus IT erfolgt grundsätzlich keine
Beauftragung von Subunternehmen mit der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten.
(7) Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen
zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten
Verfahren stimmen wir mit dem Auftraggeber ab.
Datengeheimnis
(1) Fluctus IT verpflichtet sich, bei der
auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des
Auftraggebers das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG zu wahren. Wir
beachten die gleichen Geheimnisschutzregeln, wie sie dem
Auftraggeber obliegen.
(2) Fluctus IT bestätigt die Kenntnis der
einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir sichern zu,
dass die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten
Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des
Datenschutzes vertraut gemacht worden sind. Fluctus IT überwacht
die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(3) Auskünfte erteilt Fluctus IT nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber.
Datensicherheitsmaßnahmen
(1) Fluctus IT trifft alle erforderlichen
technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 9 BDSG und
Anlage, die erforderlich sind, um die Ausführungen des BDSG zu
gewährleisten.
(2) An der Erstellung der Verfahrensübersichten
(§§ 4e, 4g BDSG) wirkt Fluctus IT gerne mit und leitet die
erforderlichen Angaben dem Auftraggeber zu.
(3) Fluctus IT beachtet die Grundsätze
ordnungsmäßiger Datenverarbeitung. Wir gewährleisten die
vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen
Datensicherheitsmaßnahmen.
(4) Die technischen und organisatorischen
Maßnahmen können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen
und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden. Hierbei
vereinbaren wir wesentliche Änderungen schriftlich.
(5) Soweit die bei Fluctus IT getroffenen
Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht
genügen, benachrichtigen wir den Auftraggeber unverzüglich.
Entsprechendes gilt für Störungen sowie bei Verdacht auf
Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir unterrichten den
Auftraggeber unverzüglich, wenn eine vom Auftraggeber erteilte
Weisung nach unserer Meinung zu einem Verstoß gegen gesetzliche
Vorschriften führen kann.


