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Zeiterfassung mit WinLine SMART TIME

Bereits im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Arbeitgeber in EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, die täglich geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Zudem ist ein Bestätigungsnachweis über die erfassten Arbeitszeiten durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich. 
Dies stellt eine deutliche Verschärfung zu den geltenden Bestimmungen in Österreich und Deutschland dar.

In seinem Grundsatzurteil (1ABR 22/21) vom 13. Sept. 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Arbeitgeber in Deutschland ebenfalls verpflichtet, ein System zur Erfassung der komplett geleisteten Arbeitszeit der Arbeitnehmer einzuführen. Die Vorgabe des BAG wirkt ohne Umsetzungsfrist, das bedeutet, die Arbeitszeiterfassung hat sofort zu erfolgen, selbst wenn der Gesetzgeber dies noch nicht in einem Gesetz umgesetzt hat. 


Ein Tool, das Sie bei der Arbeitszeitaufzeichnungs- und Nachweispflicht unterstützt, ist WinLine SMART TIME, das integrierte Zeiterfassungssystem in der WinLine. Hier protokollieren Sie lückenlos die Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und stellen sicher, dass alle Zeiten (Arbeitszeiten, Überstunden, Pausen, Urlaubszeiten, Krankheitstage, Fehlzeiten, etc.) korrekt festgehalten werden – ob in Präsenz, bei der mobilen Arbeit oder im Home-Office – und die nach EuGH-Urteil erforderliche Bestätigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dokumentiert wird. 

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